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Nachlassabwicklung in der Schweiz
ausführlich & rechtssicher

Nachlassabwicklung Dokumente und Verträge

Was versteht man unter Nachlassabwicklung?

Nachlassabwicklung umfasst alle Schritte, die nach dem Tod einer Person notwendig sind, um ihren Nachlass ordnungsgemäss zu regeln. Der Verlust eines Menschen bedeutet stets eine starke emotionale Belastung – gleichzeitig entsteht eine Vielzahl organisatorischer Aufgaben. Selbst bei überschaubaren Verhältnissen kann der Aufwand schnell 20 Stunden oder mehr betragen, sofern alles reibungslos verläuft. Es gilt, Entscheidungen zu treffen, Erben und Behörden zu informieren, Verträge zu beenden, Fristen einzuhalten, Versicherungen abzuwickeln, Konten zu schliessen, digitale Zugänge zu sichern und den Haushalt aufzulösen.

Was gehört alles zu einer Nachlassabwicklung?

Die Nachlassabwicklung umfasst alle praktischen, rechtlichen und finanziellen Aufgaben, die nach einem Todesfall zu regeln sind. Ihr Ziel ist es, den Willen des Verstorbenen umzusetzen, alle Verpflichtungen zu erfüllen und das Vermögen rechtssicher an die Erben zu übertragen.

 

Konkret beinhaltet die Nachlassabwicklung typischerweise folgende Schritte

1. Erste Schritte und Organisation 

  • Die Angehörigen, Freunde sowie relevante Stellen, beispielsweise der Arbeitgeber, werden informiert.

  • Meldung des Todes beim Zivilstandsamt sowie Beantragung der erforderlichen Personenstandsdokumente.

 

2. Auflösung der persönlichen Verhältnisse 

  • Kündigung von Mietverträgen, Abonnements, Versicherungen und anderen Verträgen. 

  • Räumung, Sortierung und Auflösung des Haushalts, einschliesslich Entsorgung, Verkauf oder Verteilung persönlicher Gegenstände.

 

3. Rechtliche und finanzielle Kernaufgaben 

  • Sicherung und Übersicht schaffen: Auffinden und rechtliche Prüfung des Testaments oder Erbvertrags. Gemeinsam mit den Erben wird ein Inventar erstellt, also eine vollständige Liste aller Vermögenswerte (Konten, Immobilien, Wertschriften) und Verbindlichkeiten (Schulden, Hypotheken). 

  • Verwaltung und Begleichung: Sicherung der Vermögenswerte, zum Beispiel der Wohnung, Verwaltung der laufenden Post sowie Begleichung der Schulden und Rechnungen aus dem Nachlass. 

  • Steuern und Fristen: Rechtzeitige Einreichung der Erbschaftssteuererklärung beim Kanton sowie der Schlusssteuererklärung für den Verstorbenen bei der Wohngemeinde. 

  • Verteilung planen und durchführen: Basierend auf Gesetz, Testament und Inventar wird ein detaillierter Teilungsplan erstellt. Anschliessend erfolgt die Verteilung der Werte, was die Umschreibung von Immobilien, die Übertragung von Konten und oft auch Ausgleichszahlungen unter den Erben umfasst. 

  • Dokumentation: Eine Schlussabrechnung für alle Beteiligten hält die gesamte Abwicklung fest.

Welche Fristen sind bei der Nachlassabwicklung zu beachten?

Bei der Nachlassabwicklung sind verschiedene gesetzliche und vertragliche Fristen zwingend einzuhalten. Verpasste Fristen können zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder persönlichen Haftungsrisiken für die Erben führen. Die wichtigsten Fristen lassen sich in folgende Bereiche unterteilen:

 

1. Behördliche Fristen

  • Steuererklärung: Die endgültige Steuererklärung des Verstorbenen (Steuern bis zum Todestag) ist je nach Kanton meist innerhalb weniger Wochen nach dem Tod beim Steueramt einzureichen.

  • Fahrzeugumschreibung: In vielen Kantonen muss die Umschreibung eines Fahrzeugs auf die Erben innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

 

2. Fristen gegenüber Gläubigern und Vertragspartnern

  • Gläubigeraufgebot: Im förmlichen Nachlassverfahren werden Gläubiger in der Regel aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb eines Monats anzumelden.

  • Vertragskündigungen: Für laufende Verträge wie Miete, Abonnements oder Versicherungen gelten die vertraglichen Kündigungsfristen. Um weitere Kosten zu vermeiden, sollten diese Kündigungen umgehend ausgesprochen werden.

 

3. Finanzielle Fristen (Banken, Versicherungen)

  • Bankkonten und Depots: Banken müssen unverzüglich über den Tod informiert werden. Konten werden gesperrt; für die Freigabe von Geldern gibt es oft beschleunigte Verfahren. Rechnungen, die noch auf den Verstorbenen lauten, können bei einigen Banken vorgelegt werden, die diese dann direkt vom Guthaben begleichen.

  • Lebensversicherungen: Die Auszahlung der Todesfallleistung erfolgt nach Vorlage der Sterbeurkunde.

Wie können Erben auf digitale Konten zugreifen?

Alle digitalen Konten gehören zum Nachlass und somit der Erbengemeinschaft. Der Zugriff stellt jedoch eine der grössten praktischen Herausforderungen dar. Ohne direkte Zugangsdaten oder eine zu Lebzeiten erteilte Vollmacht müssen die Erben gegenüber den Unternehmen, wie etwa E-Mail-Anbietern, Social-Media-Plattformen oder Kryptobörsen, ihr Recht mit der Todesurkunde sowie einem Erbschein oder Erbvertrag nachweisen. Erst danach können die Konten freigegeben werden. Die Entscheidung darüber, wie mit diesen Konten verfahren wird – sei es deren Löschung, Archivierung oder Fortführung – obliegt der Erbengemeinschaft. Sollte der Nachweis fehlen oder die Unternehmen sich nicht kooperativ zeigen, bleibt häufig nur der Rechtsweg, um Zugriff zu erhalten (Art. 560Art. 602 ZGB).

Wer ist berechtigt, nach einem Todesfall Abonnements, Mitgliedschaften und sonstige Verträge zu kündigen, und welches Vorgehen ist dabei zu beachten?

Im Erbfall gehen alle Verträge und Verbindlichkeiten auf die Erbengemeinschaft über. Das bedeutet, dass grundsätzlich die gesamte Erbengemeinschaft oder – sofern sie zustimmt – auch ein einzelner Erbe bevollmächtigt ist, die Verträge des Verstorbenen zu kündigen.

 

Bei der Kündigung sind folgende Punkte entscheidend:

  • Formvorschriften beachten: Jedes Unternehmen, sei es eine Versicherung, Bank, ein Verein oder ein Streamingdienst, kann eigene Kündigungsmodalitäten haben. Diese müssen im Einzelfall geprüft und eingehalten werden, damit die Kündigung rechtzeitig und rechtswirksam erfolgt.

  • Unterschiedliche Anforderungen: Während viele Verträge heute formlos per E-Mail gekündigt werden können, zum Beispiel bei einigen Krankenkassen oder Unfallversicherungen, verlangen andere Anbieter ausdrücklich eine schriftliche, manchmal sogar eine eingeschriebene Kündigung. Unklarheiten sollten im Zweifel direkt mit dem Anbieter geklärt werden.

  • Nachweis sicherstellen: Bei einer Kündigung sollte stets eine schriftliche Kündigungsbestätigung des Anbieters angefordert werden. Dies stellt einen wichtigen Nachweis für den Zeitpunkt der Wirksamkeit dar.

Wo kann man Unterstützung bei der Abwicklung des Nachlasses finden?

Die Abwicklung eines Nachlasses kann organisatorisch und rechtlich sehr anspruchsvoll sein. Es gibt spezialisierte Dienstleister, die genau auf diese Aufgabe ausgerichtet sind.

Wir sind ein solches Unternehmen und bieten Ihnen massgeschneiderte Unterstützung:

  • Struktur durch einen Leitfaden: Wir stellen Ihnen einen detaillierten Leitfaden für die Nachlassabwicklung zur Verfügung. Dieser Schritt-für-Schritt-Plan stellt sicher, dass keine wichtigen Aufgaben vergessen werden. Er gibt Ihnen die nötige Struktur und hilft Ihnen, stets den Überblick und die Kontrolle zu behalten.

  • Begleitung und Entlastung: Sie müssen nicht alles selbst umsetzen. Wir begleiten Sie aktiv durch den gesamten Prozess, beantworten Ihre Fragen und stehen Ihnen als erfahrene Ansprechpartner zur Seite.

  • Flexible Unterstützung: Unsere Hilfe richtet sich ganz nach Ihren Bedürfnissen. Auf Wunsch übernehmen wir einzelne, besonders aufwendige Aufgaben, wie zum Beispiel die Wohnungsauflösung, oder wir kümmern uns um die vollständige Abwicklung des Nachlasses für Sie.

 

Unser Ziel besteht darin, Ihnen in einer emotional belastenden Situation grösstmögliche praktische Entlastung sowie rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, damit Sie sich auf das Wesentliche fokussieren können.

Was kann man tun, wenn es in der Erbengemeinschaft zu keiner Einigung kommt oder Konflikte auftreten?

Hat der Erblasser keinen Willensvollstrecker eingesetzt, liegt es an der Erbengemeinschaft selbst, das Erbe einvernehmlich und gerecht aufzuteilen. Kommt es zu Konflikten oder gerät die Situation in eine Sackgasse, ist es ratsam, sich frühzeitig an neutrale, professionelle Dritte zu wenden. Dabei gibt es zwei zentrale Möglichkeiten:

 

  • Einschaltung eines spezialisierten Dienstleisters für die Erbteilung: Es gibt Institutionen und Unternehmen, die sich auf die technische und administrative Durchführung der Erbteilung spezialisiert haben. Sie übernehmen im Auftrag der Erbgemeinschaft die gesamte Abwicklung, Bewertung und Verteilung des Nachlasses und erstellen den erforderlichen Teilungsplan. So werden die Erben von der operativen Arbeit entlastet und erhalten eine objektive Grundlage.

  • Inanspruchnahme einer Mediation: Bei vor allem zwischenmenschlichen Konflikten kann ein Mediator eine Lösung herbeiführen. Der Mediator fördert eine zielführende Kommunikation, hilft dabei, Interessen zu klären, und unterstützt die Erbengemeinschaft darin, eigenständig eine für alle tragbare Vereinbarung zu erarbeiten, ohne das Ergebnis vorzugeben.

 

Die Kosten für diese Dienstleistungen variieren meist stark und richten sich oft nach dem Umfang und Wert des zu teilenden Nachlasses. Eine professionelle Begleitung stellt sicher, dass der Prozess rechtlich einwandfrei verläuft und hilft, langwierige sowie kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Wann sollte ein Erbe ausgeschlagen werden, und welche Frist ist hierfür einzuhalten?

Die Ausschlagung einer Erbschaft stellt eine bedeutende rechtliche Entscheidung dar, die insbesondere dann zu empfehlen ist, wenn die Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers dessen Vermögen übersteigen (Art. 566 ZGB). Die Erbengemeinschaft übernimmt automatisch sowohl das Vermögen als auch alle Schulden des Verstorbenen. Die Ausschlagung bewahrt die Erben davor, persönlich für die Verbindlichkeiten des Nachlasses zu haften.

 

Wenn die Wohnsitzgemeinde die Zahlungsunfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes offiziell festgestellt hat oder diese offensichtlich ist, wird von einer Ausschlagung ausgegangen (Art. 570 ZGB). Die Erben müssen diese Ausschlagung jedoch innerhalb von drei Monaten schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde bestätigen (Art. 570 Abs. 2 ZGB). Wenn Sie dies nicht tun, kann die Vermutung der Ausschlagung widerrufen werden. Die Frist zur Ausschlagung beginnt, sobald der Erbe vom Todesfall erfährt oder – falls ein amtliches Inventar angefertigt wird – über dessen Abschluss informiert wird (Art. 567 ZGB).

 

Wenn ein gesetzlicher Erbe vorverstorben ist oder vor der Auflösung der Erbgemeinschaft beziehungsweise vor Ablauf der Ausschlagungsfrist verstirbt, geht sein Erbanspruch auf seine eigenen gesetzlichen Erben, zum Beispiel seine Kinder, über. Die betreffenden Personen sind verpflichtet, die Ausschlagung des überschuldeten Erbes fristgerecht zu erklären, sofern sie dieses nicht antreten möchten (Art. 569 ZGB).

Nachlasspabwicklung in drei Schritten
Entlastung wenn es darauf ankommt.

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erster Schritt

Wählen Sie in unserem Angebot "Übergabe Nachlassabwicklung" "Unterstützung vor Ort" aus und entscheiden Sie sich für die gewünschte Begleitung – entweder ganz einfach online oder persönlich vor Ort.

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zweiter Schritt

Beantworten Sie die Fragen, damit wir Ihre Unterlagen individuell, auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt, rechtssicher vorbereiten können.

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dritter Schritt

Gemeinsame Besprechung und Fertigstellung der zu prüfenden Unterlagen. Anschliessend werden die fertigen Dokumente von Fachspezialisten finalisiert und Ihnen zugestellt.

Erfahren Sie genau, wie der Bestellvorgang funktioniert und wie Sie Ihre Angaben sicher und anonym übermitteln können.

Haben Sie noch weitere Fragen? Kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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Wir haben die Antworten.

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