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Nachlassplanung in der Schweiz
ausführlich & rechtssicher

Beratung und Hilfe Nachlassplanung

Was versteht man unter Nachlassplanung?

Nachlassplanung bedeutet, schon zu Lebzeiten alle wichtigen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zu regeln, um Angehörige im Todesfall zu entlasten. Denn der Tod ist nicht nur ein emotionaler Ausnahmezustand – er bringt auch erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich. Selbst bei einfachen Verhältnissen kann dieser mindestens 20 Stunden in Anspruch nehmen, wenn alles reibungslos läuft: Entscheidungen müssen getroffen, Verträge gekündigt, Fristen eingehalten, Versicherungen beendet, Bankkonten aufgelöst, digitale Konten organisiert und Wohnräume geräumt werden.

Was gehört alles zu einer Nachlassplanung?

Die Nachlassplanung ist ein wichtiger Schritt, den Sie bereits zu Lebzeiten vornehmen können. Dabei geht es darum, alle relevanten Informationen und Dokumente systematisch zu sammeln, die im Todesfall benötigt werden.

Dazu zählen:

  • Verträge 

  • Zugänge zu digitalen Konten 

  • Versicherungsunterlagen 

  • Persönliche Wünsche zur Ausgestaltung der Bestattung 

 

Mit einer durchdachten Nachlassplanung entlasten Sie Ihre Hinterbliebenen erheblich. Sie ersparen ihnen in einer emotional belastenden Zeit zeitintensive und organisatorisch aufwendige Such- und Sortierarbeiten. So schaffen Sie Klarheit, reduzieren Stress und geben Ihren Angehörigen den Raum, in Ruhe Abschied zu nehmen. Es ist die letzte, liebevolle Fürsorge, die Sie Ihren Lieben hinterlassen können.

Was umfasst eine Nachlassplanung, und welche Instrumente stehen zur Verfügung?

Eine Nachlassplanung ist so individuell wie das Leben selbst. Ihr Umfang richtet sich massgeblich nach Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen. Auch der Wunsch, die eigene Familie bestmöglich zu entlasten, bestimmt den notwendigen Planungsaufwand.

 

Grundsätzlich können Sie aus verschiedenen Stufen der Vorsorge wählen, die aufeinander aufbauen

  • Die Grundorganisation: In dieser ersten Stufe werden alle relevanten Unterlagen, wie Testament, Verträge und Zugangsdaten, systematisch gebündelt. Zudem wird ein persönlicher Leitfaden für Ihre Angehörigen erstellt. Dies schafft eine wichtige Übersicht. 

  • Die aktive Vorbereitung: Hier gehen Sie einen Schritt weiter. Neben der Organisation werden bereits erste administrative Tätigkeiten vorbereitet, zum Beispiel das Verfassen von Entwürfen für notwendige Dokumente oder das Erstellen von Listen mit sofort fälligen Aufgaben für die Nachlassabwicklung. 

  • Die vollumfängliche Planung und Delegation: Die umfassendste Stufe beinhaltet die Übergabe der gesamten Nachlassplanung und -abwicklung an einen spezialisierten Dienstleister wie uns. In diesem Fall müssen Ihre Angehörigen im Ernstfall keine organisatorischen Schritte mehr übernehmen. Ihre Aufgabe beschränkt sich auf die Prüfung des Prozesses und das Beantworten von Rückfragen. Alle praktischen, administrativen und oft emotional belastenden Aufgaben werden Ihnen abgenommen. 

 

Die passenden Vorsorgeinstrumente für diese Planung sind vor allem das Testament und/oder der Erbvertrag, der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Ergänzt werden sie durch praktische Hilfsmittel wie eine Nachlassplanung mit einem persönlichen, individuellen Leitfaden und den dazugehörigen Dokumenten. Die benötigten Instrumente sowie der für Sie geeignete Planungsumfang richten sich nach Ihrer individuellen Situation und Ihren Wünschen. Professionelle Beratung bietet hier die notwendige Sicherheit.

Für wen ist eine Nachlassplanung geeignet?

Die Empfehlung zur Nachlassplanung hängt weniger von äusseren Faktoren wie Vermögenswerten oder Besitztümern ab. Vielmehr steht die Entlastung der Angehörigen in einem besonders belastenden Moment im Vordergrund. Umfangreicher Besitz, Unternehmertum oder komplexe Familienkonstellationen erhöhen jedoch die Dringlichkeit einer sorgfältigen Nachlassplanung.

 

Der wahre Wert einer Nachlassplanung lässt sich nicht allein in Stunden administrativer Arbeit messen. Entscheidend ist die emotionale Herausforderung und die Belastung, die den Hinterbliebenen in der Zeit der Trauer erspart bleibt. Wenn alle wichtigen Entscheidungen, Wünsche und Informationen klar geregelt und zugänglich sind, müssen die Angehörigen nicht zusätzlich unter Stress und Unsicherheit handeln.

 

Daher sollte die Entscheidung für eine Nachlassplanung nicht nur am Umfang des Besitzes festgemacht werden, sondern auch an der emotionalen Komponente: Möchte ich meinen Liebsten im schwersten Moment Klarheit, Sicherheit und Raum für den Abschied schenken? Wenn die Antwort "ja" lautet, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Nachlassplanung – unabhängig von der Grösse des Vermögens. Sie ist eine der letzten und nachhaltigsten Formen der Verantwortung und Zuwendung, die man seinen Nächsten geben kann.

Wann sollte eine Nachlassplanung vorgenommen werden?

Einen allgemein richtigen Zeitpunkt gibt es nicht, denn niemand weiss, wann die getroffenen Regelungen tatsächlich benötigt werden. Deshalb gilt: Je früher, desto besser. Eine grundlegende Nachlassplanung kann und sollte jederzeit erstellt werden. Wichtiger als der erste Entwurf ist jedoch die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung. Das Leben verändert sich, ebenso wie die persönlichen, familiären und finanziellen Umstände. Grössere Ereignisse wie eine Heirat, die Geburt von Kindern oder ein Hauskauf, machen eine Ergänzung oder Überarbeitung der bestehenden Verfügungen unerlässlich. Alle Dokumente der Vorsorge – ob Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament oder Nachlassplanung – sind keine statischen Papiere. Sie leben von ihrer Ausführlichkeit und Aktualität. Eine fortlaufende Prüfung stellt sicher, dass Ihre Wünsche auch unter veränderten Bedingungen genau umgesetzt werden und Ihre Angehörigen im Ernstfall optimal abgesichert sind.

Wie können meine Angehörigen im Todesfall auf meine digitalen Konten und Kryptowährungen zugreifen?

Diese Frage ist ein zentraler Aspekt der modernen Nachlassplanung. Ohne konkrete Vorkehrungen ist der Zugang für Erben oft sehr schwierig oder sogar unmöglich, da Anbieter strenge Legitimationsverfahren verlangen. Die Lösung liegt in der organisierten und sicheren Weitergabe Ihrer Zugangsdaten für den Notfall.

 

Die wichtigsten Schritte für eine sinnvolle Vorsorge sind

  • Alle Zugänge zentral sammeln: Ein Passwort-Manager dient als sicherer, digitaler Tresor für alle Logins, Passwörter und wichtigen Notizen, zum Beispiel für E-Mail, Online-Banking, Kryptobörsen und Cloud-Speicher.

  • Den "Master-Schlüssel" physisch hinterlegen: Der Zugang zum Passwort-Manager wird durch ein Master-Passwort geschützt. Dieses sowie alle Backup-Codes für die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) müssen an einem sicheren und für die Erben leicht auffindbaren Ort aufbewahrt werden – zum Beispiel in einem versiegelten Umschlag im Bankschliessfach oder bei einer notariell hinterlegten Verfügung.

  • Eine klare Liste erstellen: Ein Dokument sollte alle relevanten Konten und Vermögenswerte verständlich auflisten, etwa "Coinbase-Konto für Bitcoin" oder "E-Mail-Postfach für Rechnungen". So wissen Ihre Erben genau, wonach sie suchen müssen.

  • Rechtlich einbinden: Ein Hinweis in Ihrem Testament oder Ihrer Vorsorgeverfügung weist Ihre Erben oder den Testamentsvollstrecker ausdrücklich auf die Existenz und den Aufbewahrungsort dieser digitalen Zugangsdaten hin. Dies legitimiert deren Handeln.

 

Für Kryptowährungen in privaten Wallets ist die sichere Hinterlegung der Wiederherstellungsphrase der entscheidende Schritt, da ohne sie das Vermögen dauerhaft verloren ist. Mit dieser systematischen Vorbereitung stellen Sie sicher, dass digitale Werte Teil Ihres Nachlasses werden und Ihre Angehörigen im Ernstfall handlungsfähig sind.

Welche Unterschiede bestehen in der Nachlassplanung zwischen verheirateten Paaren, eingetragenen Partnerschaften und Paaren im Konkubinat?

Der wichtigste Unterschied liegt im gesetzlichen Rahmen. Verheiratete oder eingetragene Paare verfügen über automatische Rechte, während Paare im Konkubinat diese grundlegend selbst regeln müssen.

 

Rechtliche Vertretung und Alltag

  • Verheiratete oder eingetragene Paare haben ein gesetzliches Vertretungsrecht. Dieses erlaubt ihnen, im Krankheitsfall oder bei Urteilsunfähigkeit den Unterhalt zu sichern, auf Konten zuzugreifen und das Vermögen für die ordnungsgemässe Verwaltung zu nutzen, zum Beispiel um laufende Rechnungen zu bezahlen oder die Miete weiterzuführen. Auch in Gesundheitsfragen können sie sich gegenseitig vertreten. Für grössere Entscheidungen, wie den Verkauf von Eigentum, grössere Investitionen oder bestimmte medizinische Eingriffe, ist jedoch die KESB zuständig, sofern kein Vorsorgeauftrag mit entsprechenden Vollmachten vorliegt.

  • Im Konkubinat besteht kein gesetzliches Vertretungsrecht. Hat man keinen Vorsorgeauftrag, kann der Partner oder die Partnerin weder über medizinische noch finanzielle Belange entscheiden und hat auch keinen direkten Zugang zu gemeinsamen Konten.

 

Erbrecht und finanzieller Schutz

  • Bei verheirateten oder eingetragenen Paaren gilt der überlebende Partner beziehungsweise die überlebende Partnerin als gesetzlicher Erbe mit Anspruch auf den Pflichtteil.

  • Im Konkubinat gilt der Partner oder die Partnerin nicht als gesetzlicher Erbe und besitzt keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Wenn kein Testament vorliegt, geht der gesamte Nachlass an die Verwandten des Verstorbenen über.

 

Was bedeutet das praktisch?

Verheiratete Paare und Paare in einer eingetragenen Partnerschaft haben einen grundlegenden, aber begrenzten Schutz durch das Gesetz. Für umfassende Vertretungsrechte, insbesondere bei schwerwiegenden Entscheidungen, ist auch für sie ein Vorsorgeauftrag erforderlich.

 

Für Paare im Konkubinat ist eine aktive Vorsorge unerlässlich. Nur durch folgende Dokumente können sie sich gegenseitig absichern:

  • Ein umfassender Vorsorgeauftrag für Gesundheit und Finanzen 

  • Klare vertragliche Regelungen zum gemeinsamen Eigentum 

  • Ein Testament, das den Partner als Erben einsetzt 

Ohne diese Dokumente bleibt der Partner oder die Partnerin in einer Notsituation rechtlich weitgehend handlungsunfähig und hat keinen Anspruch auf ein Erbe.

Ihre Nachlassplanung in drei Schritten
Entlastung für den Ernstfall

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erster Schritt

Wählen Sie in unserem Angebot "Nachlassplanung" aus und entscheiden Sie sich für die gewünschte Begleitung – entweder ganz einfach online oder persönlich vor Ort.

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zweiter Schritt

Beantworten Sie die Fragen, damit wir Ihre Unterlagen individuell, auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt, rechtssicher vorbereiten können.

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dritter Schritt

Gemeinsame Besprechung und Fertigstellung der zu prüfenden Unterlagen. Anschliessend werden die fertigen Dokumente von Fachspezialisten finalisiert und Ihnen zugestellt.

Erfahren Sie genau, wie der Bestellvorgang funktioniert und wie Sie Ihre Angaben sicher und anonym übermitteln können.

Haben Sie noch weitere Fragen? Kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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Wir haben die Antworten.

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