Patientenverfügung in der Schweiz erstellen
ausführlich & rechtssicher

Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie zukünftig nicht mehr in der Lage sind, eigenständig Entscheidungen zu treffen. In diesem Dokument werden die Behandlungsmassnahmen festgelegt, die im Falle von Krankheit, Unfall oder am Lebensende ergriffen werden sollen beziehungsweise nicht ergriffen werden dürfen. Zudem können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens benennen, die Ihre Interessen gegenüber dem medizinischen Personal vertreten sollen. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall nach Ihrem Willen gehandelt wird und nicht nach den Einschätzungen anderer. Eine klar formulierte und ausführliche Patientenverfügung bietet Sicherheit: für Sie, da Ihr Wille eindeutig dokumentiert ist, und für Ihre Angehörigen, da sie wissen, was Ihnen wichtig ist und welche Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden sollen.
Wie unterscheiden sich die Patientenverfügungen verschiedener Anbieter voneinander?
Der zentrale Unterschied liegt im Umfang und in der inhaltlichen Ausführlichkeit der Dokumente. Kostenlose Vorlagen aus dem Internet erfassen meist nur die grundlegendsten fünf bis zehn Punkte – und das ohne Beratung. Umfassende Patientenverfügungen hingegen regeln bis zu fünfzig oder mehr konkrete medizinische und pflegerische Szenarien und werden stets in Verbindung mit einer gründlichen Beratung erstellt, um Fehler zu vermeiden. Fachleute empfehlen ohne Zweifel die ausführliche Variante. Der Grund ist eindeutig: Eine ausführliche Patientenverfügung gibt allen Beteiligten die Sicherheit, dass wesentliche Eventualitäten erkannt, berücksichtigt und verbindlich dokumentiert wurden. Solche Patientenverfügungen enthalten präzise medizinische Anweisungen, die im Ernstfall für das Behandlungsteam richtungsweisend und mitunter entscheidend sein können. Der entscheidende Unterschied zeigt sich in der Ausnahmesituation selbst. Angehörige sehen sich dann mit komplexen und belastenden Entscheidungen konfrontiert. Fehlen klare Vorgaben, müssen sie stellvertretend entscheiden und tragen eine enorme Verantwortung. Eine ausführliche Patientenverfügung nimmt Ihren Angehörigen diese Last ab und stellt sicher, dass konsequent Ihr Wille umgesetzt wird.
Welche sind die häufigsten und folgenschwersten Fehler in einer Patientenverfügung?
Die gravierendsten Fehler lassen sich drei zentralen Bereichen zuordnen:
1. Verwendung einer zu einfachen Vorlage
Der häufigste Fehler besteht darin, einfache, standardisierte Formulare zu verwenden. Solche Vorlagen lassen viele wichtige Fragen unbeantwortet. Eine Patientenverfügung, die nur allgemeine Grundsätze festlegt, bietet im Ernstfall wenig Orientierung. Dadurch wird die Verantwortung für die Auslegung und die Entscheidungen auf die Angehörigen oder die behandelnden Ärzte übertragen.
2. Pauschale oder widersprüchliche Anweisungen
Patientenverfügungen enthalten ohne fachliche Begleitung häufig unklare oder pauschale Formulierungen, die weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen können. Besonders problematisch ist die undifferenzierte Formulierung "Ich wünsche keine lebenserhaltenden Massnahmen". Viele Menschen treffen diese Entscheidung im Hinblick auf eine schwere, dauerhaft beeinträchtigende Situation. Dabei wird jedoch nicht zwischen akuten und vollständig reversiblen Notfällen unterschieden. So kann bei einem plötzlichen Herzstillstand eine Reanimation ausbleiben, obwohl die Heilungschancen sehr gut sind, weil diese Massnahme juristisch als lebenserhaltend gilt.
3. Es liegen keine detaillierten Regelungen zu zentralen Behandlungsthemen vor
Weniger umfangreiche Patientenverfügungen lassen oftmals wesentliche und entscheidende Fragestellungen offen. Ein typisches Beispiel ist die Schmerztherapie. Ohne eindeutige Vorgaben bleibt unklar, ob das Ziel eine vollständige Schmerzfreiheit unter Inkaufnahme einer Bewusstseinstrübung ist oder ob der Erhalt von Wachheit und kognitiven Fähigkeiten Priorität besitzt. Wenn keine klaren und eindeutigen Festlegungen vorhanden sind, kann es im Ernstfall passieren, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht den persönlichen Wünschen der betroffenen Person entsprechen.
Eine sorgfältig erstellte Patientenverfügung vermeidet pauschale Formulierungen, löst Zielkonflikte durch klare Prioritätensetzungen und trifft präzise Regelungen für unterschiedliche medizinische Situationen. Nur so lassen sich Missverständnisse, Unsicherheiten und unbeabsichtigte Konsequenzen zuverlässig vermeiden.
Reicht eine Patientenverfügung für den medizinischen Notfall aus?
Eine ausführliche Patientenverfügung ist ausreichend, um verbindlich festzulegen, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, sowie eine Vertrauensperson als entscheidungsverantwortliche Person zu bestimmen. So bleibt Ihre Selbstbestimmung gewahrt, und die beauftragte Person erhält klare Vorgaben.
Wir empfehlen eine detaillierte Patientenverfügung, die verschiedene Behandlungsszenarien abdeckt und Ihrer Vertrauensperson präzise mitteilt, welche Entscheidungen in welchen Situationen zu treffen sind. Möchten Sie Personen, die nicht in der Patientenverfügung benannt sind, den Zugriff auf medizinische Informationen gestatten, ist hierfür zusätzlich eine Schweigepflichtentbindung erforderlich. Diese ermöglicht es Ärzten und Pflegepersonal, Auskünfte rechtssicher an die von Ihnen autorisierten Personen weiterzugeben.
Welche rechtlichen und ethischen Aspekte sind zu beachten?
In der Schweiz ist die Patientenverfügung im Zivilgesetzbuch (Art. 370 – 373 ZGB) geregelt und erlaubt es jeder urteilsfähigen Person, ihre medizinischen Wünsche für den Fall der Urteilsunfähigkeit festzulegen. Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, diese Vorgaben zu beachten, sofern sie rechtlich und medizinisch umsetzbar sind. Die Ethik spielt eine zentrale Rolle, da sie die Würde und Autonomie des Patienten wahrt. Die Verfügung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, und ihre Aufbewahrung sollte sicherstellen, dass sie im Ernstfall schnell verfügbar ist.
Welche ethischen Aspekte sind zu beachten?
Die Patientenverfügung ist mehr als nur ein rechtliches Dokument; sie ist ein Ausdruck persönlicher Selbstbestimmung und Würde. Sie beruht auf folgenden ethischen Prinzipien:
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Die Respektierung der persönlichen Autonomie sichert das Recht eines jeden Individuums, eigenverantwortlich über den eigenen Körper sowie medizinische Eingriffe zu bestimmen – auch für Zeiträume, in denen eine mündliche Äusserung nicht mehr möglich ist. Hierdurch wird einer Fremdbestimmung vorgebeugt.
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Die Würde zu bewahren heisst, Behandlungsgrenzen so zu setzen, dass sie zu den eigenen Werten und der persönlichen Lebenssicht passen – damit man Situationen vermeidet, die einem das Gefühl von Entwürdigung geben könnten.
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Entlastung der Angehörigen: Sie entbindet die Angehörigen von der belastenden Verantwortung, in emotional schwierigen Ausnahmesituationen stellvertretend Entscheidungen treffen zu müssen. So erhalten alle Beteiligten Sicherheit und Orientierung, indem der Wille der betroffenen Person respektiert wird.
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Prävention von Konflikten: Sie stellt eine eindeutige Richtlinie dar, um Missverständnisse oder unterschiedliche Auffassungen zwischen Familienmitgliedern hinsichtlich der "richtigen Entscheidungen" zu verhindern.
Wie erstelle ich eine Patientenverfügung und was ist zu beachten?
Die Urteilsfähigkeit stellt eine zwingende gesetzliche Voraussetzung dar, um eine Patientenverfügung zu erstellen, zu ändern oder zu widerrufen. Die Verfügung muss schriftlich verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben werden (Art. 371 ZGB). In diesem Dokument bestimmen Sie verbindlich, welche medizinischen Massnahmen Sie im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit wünschen oder ablehnen, etwa lebensverlängernde Behandlungen oder Organtransplantationen. Sie können eine oder mehrere Vertrauenspersonen benennen, die Ihre Interessen in Ihrem Namen vertreten.
Wichtig ist, dass die Patientenverfügung klar und eindeutig formuliert ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Es empfiehlt sich, Kopien der Verfügung sowohl an Ihren Arzt als auch an eine Vertrauensperson weiterzugeben, damit diese im Notfall leicht zugänglich sind. Zudem sollte die Existenz und der Aufbewahrungsort der Verfügung als Notiz auf der Versichertenkarte vermerkt werden. Es ist von grosser Bedeutung, die Patientenverfügung regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um sicherzustellen, dass sie Ihren gegenwärtigen Wünschen entspricht.
Kann eine Patientenverfügung geändert oder widerrufen werden?
Ja, eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, sofern die Urteilsfähigkeit gegeben ist (Art. 370 ZGB). Es wird empfohlen, Ihre Patientenverfügung in regelmässigen Abständen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin Ihren Vorstellungen entspricht. Bei Bedarf sollten Sie Anpassungen vornehmen und sicherstellen, dass die aktualisierte Version allen relevanten Personen, wie Ihrem Arzt und Ihrer Vertrauensperson, zur Verfügung steht.
Wie schützt eine Patientenverfügung meine Selbstbestimmung?
Eine ordnungsgemäss erstellte Patientenverfügung stellt die rechtliche Grundlage dar, um Ihren Willen auch dann durchzusetzen, wenn Sie diesen nicht mehr selbst äussern können. Sie gewährleistet, dass Ihre persönlichen Entscheidungen respektiert werden und Ihre Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Wird dieser Wille nicht beachtet, sorgt die KESB gesetzlich für die Einhaltung der Verfügung (Art. 373 ZGB).
Ihre Patientenverfügung in drei Schritten
Sicherheit für den Ernstfall

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