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Nachlassplanung in der Schweiz
ausführlich & rechtssicher

Beratung und Hilfe Nachlassplanung

Was versteht man unter Nachlassplanung?

Nachlassplanung bedeutet, bereits zu Lebzeiten alle wichtigen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zu regeln, um Angehörige im Todesfall zu entlasten. Der Tod ist nicht nur ein emotionaler Ausnahmezustand, sondern bringt auch erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich. Selbst bei einfachen Verhältnissen kann dieser mindestens 20 Stunden in Anspruch nehmen, wenn alles reibungslos läuft: Es müssen Entscheidungen getroffen, Verträge gekündigt, Fristen eingehalten, Versicherungen beendet, Bankkonten aufgelöst, digitale Konten organisiert und Wohnräume geräumt werden.

Was gehört alles zu einer Nachlassplanung?

Die Nachlassplanung ist ein bedeutender Schritt, den Sie bereits zu Lebzeiten vornehmen können. Dabei geht es darum, alle relevanten Informationen und Dokumente systematisch zu sammeln, die im Todesfall benötigt werden.

Dazu zählen

  • Verträge 

  • Zugänge zu digitalen Konten 

  • Versicherungsunterlagen 

  • Persönliche Wünsche zur Ausgestaltung der Bestattung 

 

Mit einer durchdachten Nachlassplanung entlasten Sie Ihre Hinterbliebenen erheblich. Sie ersparen ihnen in einer emotional belastenden Zeit zeitintensive und organisatorisch aufwendige Such- und Sortierarbeiten. So schaffen Sie Klarheit, reduzieren Stress und geben Ihren Angehörigen den Raum, in Ruhe Abschied zu nehmen. Es ist die letzte, liebevolle Fürsorge, die Sie Ihren Lieben hinterlassen können.

Was umfasst eine Nachlassplanung, und welche Instrumente stehen zur Verfügung?

Eine Nachlassplanung ist so individuell wie das Leben selbst. Ihr Umfang richtet sich massgeblich nach Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen. Auch der Wunsch, die eigene Familie bestmöglich zu entlasten, bestimmt den notwendigen Planungsaufwand.

 

Grundsätzlich können Sie aus verschiedenen Stufen der Vorsorge wählen, die aufeinander aufbauen

  • Die Grundorganisation: In dieser ersten Stufe werden alle relevanten Unterlagen gebündelt und ein Leitfaden erstellt. 

  • Die aktive Vorbereitung: Hier gehen Sie einen Schritt weiter. Neben der Organisation werden bereits erste administrative Tätigkeiten vorbereitet. 

  • Die vollumfängliche Planung und Delegation: Die umfassendste Stufe beinhaltet die Übergabe der gesamten Nachlassplanung und -abwicklung an einen spezialisierten Dienstleister wie uns. 

Für wen ist eine Nachlassplanung geeignet?

Die Empfehlung zur Nachlassplanung hängt weniger von äusseren Faktoren wie Vermögenswerten oder Besitztümern ab. Vielmehr steht die Entlastung der Angehörigen in einem besonders belastenden Moment im Vordergrund. Umfangreicher Besitz, Unternehmertum oder komplexe Familienkonstellationen erhöhen jedoch die Dringlichkeit einer sorgfältigen Nachlassplanung.

 

Der wahre Wert einer Nachlassplanung lässt sich nicht allein in Stunden administrativer Arbeit messen. Entscheidend ist die emotionale Herausforderung und die Belastung, die den Hinterbliebenen in der Zeit der Trauer erspart bleibt. Wenn alle wichtigen Entscheidungen, Wünsche und Informationen klar geregelt und zugänglich sind, müssen die Angehörigen nicht zusätzlich unter Stress und Unsicherheit handeln.

 

Daher sollte die Entscheidung für eine Nachlassplanung nicht nur am Umfang des Besitzes festgemacht werden, sondern auch an der emotionalen Komponente: Möchte ich meinen Liebsten im schwersten Moment Klarheit, Sicherheit und Raum für den Abschied schenken? 

Wann sollte eine Nachlassplanung vorgenommen werden?

Einen allgemein richtigen Zeitpunkt gibt es nicht, denn niemand weiss, wann die getroffenen Regelungen tatsächlich benötigt werden. Deshalb gilt: Je früher, desto besser. Eine grundlegende Nachlassplanung kann und sollte jederzeit erstellt werden. Wichtiger als der erste Entwurf ist jedoch die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung. Das Leben verändert sich, ebenso wie die persönlichen, familiären und finanziellen Umstände. Grössere Ereignisse wie eine Heirat, die Geburt von Kindern oder ein Hauskauf machen eine Ergänzung oder Überarbeitung der bestehenden Verfügungen unerlässlich. 

 

Alle Dokumente der Vorsorge – ob Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament oder Nachlassplanung – sind keine statischen Papiere. Sie leben von ihrer Ausführlichkeit und Aktualität. Eine fortlaufende Prüfung stellt sicher, dass Ihre Wünsche auch unter veränderten Bedingungen genau umgesetzt werden und Ihre Angehörigen im Ernstfall optimal abgesichert sind.

Wie können meine Angehörigen im Todesfall auf meine digitalen Konten und Kryptowährungen zugreifen?

Diese Frage ist ein zentraler Aspekt der modernen Nachlassplanung. Ohne konkrete Vorkehrungen ist der Zugang für Erben oft sehr schwierig oder sogar unmöglich, da Anbieter strenge Legitimationsverfahren verlangen. Die Lösung liegt in der organisierten und sicheren Weitergabe Ihrer Zugangsdaten für den Notfall.

 

Die wichtigsten Schritte für eine sinnvolle Vorsorge sind

  • Alle Zugänge zentral sammeln

  • Den "Master-Schlüssel" physisch hinterlegen

  • Eine klare Liste erstellen

 

Für Kryptowährungen in privaten Wallets ist die sichere Hinterlegung der Wiederherstellungsphrase der entscheidende Schritt, da ohne sie das Vermögen dauerhaft verloren ist. Mit dieser systematischen Vorbereitung stellen Sie sicher, dass digitale Werte Teil Ihres Nachlasses werden und Ihre Angehörigen im Ernstfall handlungsfähig sind.

Welche Unterschiede bestehen in der Nachlassplanung zwischen verheirateten Paaren, eingetragenen Partnerschaften und Paaren im Konkubinat?

Der wichtigste Unterschied liegt im gesetzlichen Rahmen. Verheiratete oder eingetragene Paare verfügen über automatische Rechte, während Paare im Konkubinat diese grundlegend selbst regeln müssen.

 

Rechtliche Vertretung und Sicherung des Alltags

  • Verheiratete oder eingetragene Paare haben ein gesetzliches Vertretungsrecht. Dies erlaubt es ihnen, den Unterhalt zu sichern und beschränkt auf Konten zuzugreifen – etwa für laufende Rechnungen oder die Miete. Für alles, was nicht alltäglich ist, ist die Zustimmung der KESB erforderlich. 

  • Im Konkubinat besteht kein gesetzliches Vertretungsrecht. Ohne Vorsorgeauftrag kann der Partner weder über medizinische noch finanzielle Angelegenheiten entscheiden und hat keinen Zugang zu gemeinsamen Konten.

Erbrecht und finanzieller Schutz

  • Bei verheirateten oder eingetragenen Paaren ist der überlebende Partner gesetzlicher Erbe mit Pflichtteilsanspruch.

  • Im Konkubinat ist der Partner nicht gesetzlicher Erbe und hat keinen Anspruch. Ohne Testament geht der Nachlass an die gesetzlichen Erben.

 

Was bedeutet das praktisch?

Verheiratete Paare und Paare haben einen grundlegenden, aber begrenzten gesetzlichen Schutz. Für umfassende Vertretungsrechte – besonders bei schwerwiegenden Entscheidungen – ist auch für sie ein Vorsorgeauftrag nötig.

Für Paare im Konkubinat ist aktive Vorsorge unerlässlich. Nur mit diesen Dokumenten sichern sie sich ab:

  • Ein umfassender Vorsorgeauftrag

  • Klare vertragliche Regelungen zum gemeinsamen Eigentum 

  • Ein Testament, das den Partner als Erben einsetzt 

Haben Sie weitere Fragen zur Nachlassplanung? 
Wir haben die Antworten.

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