Patientenverfügung in der Schweiz erstellen
ausführlich & rechtssicher

Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie zukünftig nicht mehr in der Lage sind, eigenständig Entscheidungen zu treffen. In diesem Dokument werden die Behandlungsschritte festgehalten, die im Falle von Krankheit, Unfall oder am Lebensende ergriffen beziehungsweise nicht ergriffen werden sollen. Zudem können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens benennen, die Ihre Interessen gegenüber dem medizinischen Personal vertreten. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall nach Ihrem Willen gehandelt wird und nicht nach den Einschätzungen anderer. Eine klar formulierte, ausführliche Patientenverfügung bietet Sicherheit: für Sie, weil Ihr Wille eindeutig dokumentiert ist, und für Ihre Angehörigen, da sie wissen, was Ihnen wichtig ist und welche Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden sollen.
Wie unterscheiden sich die Patientenverfügungen verschiedener Anbieter voneinander?
Der zentrale Unterschied liegt im Umfang und in der inhaltlichen Ausführlichkeit der Dokumente. Kostenlose Vorlagen aus dem Internet erfassen meist nur die grundlegendsten fünf bis zehn Punkte – und das oft ohne Beratung. Umfassende Patientenverfügungen hingegen regeln bis zu fünfzig oder mehr konkrete medizinische und pflegerische Situationen und werden stets mit einer gründlichen Beratung erstellt, um Fehler zu vermeiden.
Fachleute empfehlen ohne Zweifel die ausführliche Variante. Der Grund ist eindeutig: Eine ausführliche Patientenverfügung gibt allen Beteiligten die Sicherheit, dass wesentliche Eventualitäten erkannt, berücksichtigt und verbindlich dokumentiert wurden. Solche Verfügungen enthalten präzise medizinische Anweisungen, die im Ernstfall für das Behandlungsteam richtungsweisend und mitunter entscheidend sein können.
Der entscheidende Unterschied zeigt sich in der Ausnahmesituation selbst. Angehörige sehen sich mit komplexen und belastenden Entscheidungen konfrontiert. Fehlen klare Vorgaben, müssen sie stellvertretend entscheiden und tragen eine enorme Verantwortung. Eine ausführliche Patientenverfügung nimmt Ihren Angehörigen diese Last ab und stellt sicher, dass konsequent Ihr Wille umgesetzt wird.
Welche sind die häufigsten und folgenschwersten Fehler in einer Patientenverfügung?
Die gravierendsten Fehler lassen sich drei zentralen Bereichen zuordnen:
Verwendung einer zu einfachen Vorlage
Der häufigste Fehler besteht darin, einfache, standardisierte Formulare zu verwenden. Solche Vorlagen lassen viele wichtige Fragen unbeantwortet. Eine Patientenverfügung, die nur allgemeine Grundsätze festlegt, bietet im Ernstfall wenig Orientierung. Dadurch wird die Verantwortung für die Auslegung und die Entscheidungen auf die Angehörigen oder die behandelnden Ärzte übertragen.
Pauschale oder widersprüchliche Anweisungen
Patientenverfügungen enthalten ohne fachliche Begleitung häufig unklare oder pauschale Formulierungen, die weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen können. Besonders problematisch ist die undifferenzierte Formulierung "Ich wünsche keine lebenserhaltenden Massnahmen". Viele Menschen treffen diese Entscheidung im Hinblick auf eine schwere, dauerhaft beeinträchtigende Situation. Dabei wird jedoch nicht zwischen akuten und vollständig reversiblen Notfällen unterschieden. So kann bei einem plötzlichen Herzstillstand eine Reanimation ausbleiben, obwohl die Heilungschancen sehr gut sind, weil diese Massnahme juristisch als lebenserhaltend gilt.
Fehlende detaillierte Regelungen zu zentralen Behandlungsthemen
Weniger umfangreiche Patientenverfügungen lassen oft wesentliche und wichtige Fragestellungen offen. Ein typisches Beispiel ist die Schmerztherapie. Ohne eindeutige Vorgaben bleibt unklar, ob das Ziel eine vollständige Schmerzfreiheit unter Inkaufnahme einer Bewusstseinstrübung ist oder ob der Erhalt von Wachheit und kognitiven Fähigkeiten Priorität besitzt. Fehlen klare und eindeutige Festlegungen, kann es im Ernstfall passieren, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht den persönlichen Wünschen der betroffenen Person entsprechen.
Eine sorgfältig erstellte Patientenverfügung vermeidet pauschale Formulierungen, löst Zielkonflikte durch klare Prioritätensetzungen und trifft präzise Regelungen für unterschiedliche medizinische Situationen. Nur so lassen sich Missverständnisse, Unsicherheiten und unbeabsichtigte Konsequenzen zuverlässig vermeiden.
Was kostet eine Patientenverfügung?
Patientenverfügungen gibt es viele, häufig als kostenlose Muster im Internet. Diese decken jedoch meist nur die wichtigsten Bereiche ab. Viele bedeutende und mitunter lebensrettende Informationen fehlen. In den meisten Vorlagen können Sie pro Bereich lediglich pauschal entscheiden, ob Sie lebenserhaltende Massnahmen wünschen oder nicht.
Wir von meinLebenskompass halten das für gefährlich und bieten aus diesem Grund eine ausführliche Patientenverfügung an.
Solche Feinheiten und Fallstricke berücksichtigen nur wenige ausführliche Patientenverfügungen und erfahrene Personen. Grundsätzlich bezahlen Sie nicht für eine Vorlage, sondern für unsere Erfahrung und die Vermeidung von Fehlern. Bei meinLebenskompass erhalten Sie für einmalig CHF 280 eine der ausführlichsten Patientenverfügungen, die in der Schweiz erhältlich sind – inklusive persönlicher Beratung und individueller Erstellung.
Wo ist die Patientenverfügung gesetzlich geregelt?
In der Schweiz ist die Patientenverfügung im Zivilgesetzbuch (Art. 370 bis 373 ZGB) geregelt und erlaubt es jeder urteilsfähigen Person, ihre medizinischen Wünsche für den Fall der Urteilsunfähigkeit festzulegen. Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, diese Vorgaben zu beachten, sofern sie rechtlich und medizinisch umsetzbar sind. Die Verfügung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, und ihre Aufbewahrung sollte sicherstellen, dass sie im Ernstfall schnell verfügbar ist.
Welche ethischen Aspekte sind zu beachten?
Die Patientenverfügung ist mehr als nur ein rechtliches Dokument; sie ist ein Ausdruck persönlicher Selbstbestimmung und Würde. Sie beruht auf folgenden ethischen Prinzipien:
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Respekt der persönlichen Autonomie
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Wahrung der Würde
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Entlastung der Angehörigen
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Prävention von Konflikten
Wie erstelle ich eine Patientenverfügung und was ist zu beachten?
Die Urteilsfähigkeit ist eine zwingende gesetzliche Voraussetzung, um eine Patientenverfügung zu erstellen, zu ändern oder zu widerrufen. Die Verfügung muss schriftlich verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben werden (Art. 371 ZGB). In diesem Dokument bestimmen Sie verbindlich, welche medizinischen Massnahmen Sie im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit wünschen oder ablehnen, etwa lebensverlängernde Behandlungen oder Organtransplantationen. Sie können eine oder mehrere Vertrauenspersonen benennen, die Ihre Interessen in Ihrem Namen vertreten.
Wichtig ist, dass die Patientenverfügung klar und eindeutig formuliert ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Es empfiehlt sich, Kopien der Verfügung sowohl an Ihren Arzt als auch an eine Vertrauensperson weiterzugeben, damit diese im Notfall leicht zugänglich sind. Zudem sollte die Existenz und der Aufbewahrungsort der Verfügung als Notiz auf der Versichertenkarte vermerkt werden. Es ist von grosser Bedeutung, die Patientenverfügung regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um sicherzustellen, dass sie Ihren aktuellen Wünschen entspricht.
Kann eine Patientenverfügung geändert oder widerrufen werden?
Ja, eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, sofern die Urteilsfähigkeit gegeben ist (Art. 370 ZGB). Es wird empfohlen, Ihre Patientenverfügung in regelmässigen Abständen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin Ihren Vorstellungen entspricht. Bei Bedarf sollten Sie Anpassungen vornehmen und sicherstellen, dass die aktualisierte Version allen relevanten Personen, wie Ihrem Arzt und Ihrer Vertrauensperson, zur Verfügung steht.
Wie schützt eine Patientenverfügung meine Selbstbestimmung?
Eine ordnungsgemäss erstellte Patientenverfügung stellt die rechtliche Grundlage dar, um Ihren Willen auch dann durchzusetzen, wenn Sie diesen nicht mehr selbst äussern können. Sie gewährleistet, dass Ihre persönlichen Entscheidungen respektiert werden und Ihre Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Wird dieser Wille nicht beachtet, sorgt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gesetzlich für die Einhaltung der Verfügung (Art. 373 ZGB),