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Meine Lebensplanung 

Für mich. Für meine Liebsten. Fürs Leben.

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertreten. Diese übernehmen Ihre finanziellen, rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinn. Nur so vermeiden Sie, dass die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) eine Beistandschaft anordnet.

 

Mittels Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen – um sicherzustellen, dass jegliche Entscheidungen mit Ihren persönlichen Wertvorstellungen und ethischen Überzeugungen im Einklang sind. Dies erspart den Angehörigen auch in besonders schweren Momenten weitere Belastungen und tiefgreifende Entscheidungen.

 

Durch eine Vollmacht können Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit Ihren Schutz und Ihre Vertretung erweitern. Die Generalvollmacht ermöglicht es, einer Person Ihres Vertrauens einzelne oder umfassende Rechte zu übertragen, um in Ihrem Namen sämtliche Angelegenheiten zu regeln. Sie gilt ab dem Zeitpunkt der Ausstellung bis zu ihrem Widerruf. Zugleich garantiert sie eine lückenlose Vertretung – bis ein Vorsorgeauftrag von der KESB anerkannt und rechtskräftig bestätigt wird. Die Handlungsvollmacht hingegen bietet eine flexible Lösung für klar definierte Aufgabenbereiche – unabhängig davon, ob es sich beim Vollmachtgeber um eine natürliche oder juristische Person handelt.

Testament und Erbvertrag bilden zusammen die Grundlage für eine umfassende Absicherung und klare Nachlassregelung. Ein Testament können Sie jederzeit eigenhändig verfassen und nach Belieben ändern. Es ist flexibel, einseitig anpassbar und schafft klare Verhältnisse – oft ein wichtiger Schritt, um Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden. Ein Erbvertrag hingegen ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien und erfordert eine öffentliche Beurkundung. Dieser bietet eine höhere rechtliche Sicherheit, da er nicht einseitig geändert oder widerrufen werden kann.

 

Die Nachlassplanung erfolgt zu Lebzeiten. Sie sammelt alle relevanten Informationen und Dokumente, die im Todesfall benötigt werden – etwa zu Verträgen, digitale Konten, Versicherungen und persönlichen Wünschen. Die Nachlassabwicklung beginnt nach dem Todesfall. Sie umfasst alle organisatorischen Aufgaben wie Kündigungen, Wohnungsauflösungen und die Kommunikation mit Behörden. 

Es gibt Entscheidungen, die man nicht auf später verschieben sollte – auch wenn sie einem nicht leichtfallen. Denn eines ist sicher: Wenn wir nicht selbst entscheiden, übernehmen andere diese Aufgabe für uns – und damit verlieren wir unsere Selbstbestimmung. Noch bedeutender ist jedoch, dass wir die Verantwortung, Entscheide zu treffen, unsere Angehörigen abgeben. In einem ohnehin schweren Moment müssen sie Entscheidungen tragen, die eigentlich unsere gewesen wären.

Warum mit meinLebenskompass?

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die heutigen Vorsorgestandards neu zu denken – ausführlicher und individuell auf Ihr Leben abgestimmt. Bei uns stehen Struktur, Klarheit und der Mensch im Mittelpunkt. Gemeinsam erstellen wir Unterlagen, welche als verlässlicher Kompass für jene dienen, die für Sie handeln müssen. Während in den meisten Vorsorgeunterlagen pro Themenbereich durchschnittlich rund 10 Punkte festgehalten werden, sind es bei uns im Durchschnitt 40 – für eine deutlich höhere Absicherung sowohl für den Vollmachtgeber als auch für den Vollmachtnehmer. Wir berücksichtigen verschiedenste Lebenssituationen, um nichts dem Zufall zu überlassen. Mit unserer persönlichen Begleitung stellen wir sicher, dass alle relevanten Punkte vollständig und klar festgehalten sind. Durch effiziente Abläufe und faire Konditionen machen wir Sicherheit und Selbstbestimmung für jeden erreichbar. Denn Vorsorge soll kein Privileg sein.

Denn Vorsorge heute
ist der Kompass von Morgen.
Denn Vorsorge heute - ist der Kompass von Morgen.
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